Hier kannst du dich informieren, welche Führerscheinklasse du für deine mobile Zukunft benötigst. Möchtest du im Wechsel mit dem Auto und mit dem Motorrad unterwegs sein, dann ist es sinnvoll, dies zusammen zu legen. Damit sparst du Zeit und Geld.
Im Berufsleben bist du mit dem Lkw-Führerschein klar im Vorteil, wenn es um die Auswahl des Arbeitgebers geht, denn vor allem Handwerksbetriebe benötigen mobile Mitarbeiter.
Steht dir der Sinn nach Urlaub und Ausflügen mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen, dann findest du hier die korrekte Führerscheinklasse, für die du dich bei uns anmelden musst.
Auch die passende Fahrerlaubnis für dein Ehrenamt bei Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, THW oder DRK findest du hier bei uns. Nimm einfach Kontakt mit uns auf. Gerne sind wir dir auch mit Tipps und Ratschlägen behilflich.
Krafträder / Fahrräder:
Krafträder
mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Krafträder
bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Zugmaschinen bis 60 km/h¹ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Unter 18 Jahre max. 40 km/h